Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

0 23 65 / 20 71 6 - 0

Anfahrt

! ! ! NEU ! ! !

Unsere Kanzlei im

CentrO Oberhausen!

Sie finden uns direkt neben dem neuen Haupteingang, im Twintower-West, Centroallee 269!

Besser geht´s nicht!

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin unter der Telefonnummer:

0208 / 82 86 70 90

Neue Post vom 19.12.2012 - "Ich sitze im Rollstuhl, weil die Ärzte pfuschten"

Nach einer Routine-OP erwachte sie in einem Albtraum. Jetzt kämpft sie um ihr Recht

Wehmütig blickt sie aus dem Fenster. Denn ihre Wohnung, "die für mich wie ein Gefängnis scheint", kann Maja S. (28) nicht mehr ohne fremde Hilfe verlassen. Seit fast zwei Jahren ist die junge Frau aus Bochum an den Rollstuhl gefesselt. Schmerzen prägen jeden Tag.

"Ich habe Angst, dass ich nie mehr richtig laufen kann", sagt sie mit einem Zittern in der Stimme. Und fügt leise an: "Schuld an diesem Albtraum sind allein die Ärzte.“ Bis Februar 2011 war Maja S. eine sportliche Frau, die das Leben liebte. In ihrem Beruf als Physiotherapeutin half sie anderen Menschen, wieder auf die Beine zu kommen. Nie hätte sie gedacht, dass sie selbst in so eine Situation kommen würde. Doch dann gab es einen Arbeitsunfall. Maja erzählt: "Ich musste eine Patientin, die zu fallen drohte, auffangen. Dabei verdrehte ich mir das linke Knie!" Die böse Diagnose: Kreuzbandriss. "Eine typische Sportverletzung, die heute leicht operiert werden kann", wie Maja aus ihrem Berufsleben weiß. Und so legte sie sich ohne Sorge in einer Klinik unters Messer. Doch als Maja aus der Narkose erwachte,  rraute sie ihren Augen nicht. "Beide Knie waren bandagiert. Das linke Bein war zwar schmerzlos, darin spürte ich jedoch gar nichts mehr. Und im rechten, dem eigentlich gesunden Bein, hatte ich höllische Schmerzen!" Von den Medizinern erfuhr sie, dass während der OP eine Ersatzsehne aus dem rechten Bein entnommen worden war, "ohne mich zu fragen", klagt die Patientin. "Dabei sind wohl Nerven geschädigt worden." Sie ringt mit der Fassung.

"Niemals hätte ich dem Eingriff so zugestimmt. Ich selbst habe den Kunden stets empfohlen, immer nur ein Knie operieren zu lassen, damit sie ein Standbein haben." Auf Majas Esstisch stapeln sich Akten und Gutachten. Die Klinik will bis heute keine Verantwortung für den üblen Pfusch übernehmen. "In den Unterlagen steht, ich sei als gehfähig entlassen worden", verrät sie, "dabei habe ich den Rollstuhl von den Ärzten bekommen." Ein Hohn, den die junge Invalidin  tapfer erträgt und mutig bekämpft.

Ihr Anwalt Stefan Hermann fordert Schmerzensgeld und Schadensersatz in sechsstelliger Höhe, er sieht gar "den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt". Die Schuldigen hielten sie für eine Simulantin, vermutet Maja. Doch noch viel wichtiger als ein finanzielles Trostpflaster wäre ihr, "wenn ich wieder auf einen eigenen Beinen stehen könnte".

web.de & gmx.net vom 13.08.2012 - Ärztlicher Eingriff mit schlimmen Folgen

Ein schrecklicher Behandlungsfehler bei ihrer Knieoperation macht selbst alltägliche Verrichtungen wie Wäsche waschen, Kochen oder Einkaufen unmöglich. Die 29-jährige Maja Strube ist auf fremde Hilfe angewiesen.

In ihrer Wohnung, die sich im ersten Stock befindet, ist sie quasi eingesperrt. Zwar habe sie sich eine Methode angeeignet, mit Unterarmgehstützen die Treppe hinunterzugehen, aber dann befinde sich der Rollstuhl immer noch im ersten Stock. Auch wenn ihr eine Freundin mit dem Rollstuhl auf die Straße helfe, erzählt Maja Strube, könne sie keine Hindernisse überwinden, die höher sind als 1,5 cm. Denn bisher sei der Rollstuhl weder eingestellt, noch auf ihren Körper angepasst.

Früher war Frau Strube eine aktive und lebenslustige Frau, die viele Sportarten wie Badminton, Schwimmen, Fahrrad und Pilates betrieb. Sie ging gerne Shoppen und war oft mit Freunden in der Bochumer Innenstadt unterwegs. "Das alles vermisse ich sehr", sagt sie.

Mit einem Arbeitsunfall fing alles an

In ihrem Beruf als Physiotherapeutin hilft sie vor ihrer persönlichen Tragödie selbst Menschen, aus dem Rollstuhl wieder herauszukommen. Und damit fängt alles an. Als eine Rollstuhlfahrerin bei einer Geh-Übung zu stürzen droht, versucht Maja Strube sie aufzufangen und in den Rollstuhl zu setzen. Dabei verdreht sie sich ihr linkes Knie. "Es fühlte sich ein Moment lang an, als würde ein Messer in mein Knie stechen", erinnert sie sich heute. Ein paar Tage später geht sie zu einem Chirurgen für Arbeitsunfälle, der zunächst zwar Anzeichen, aber keine eindeutigen Belege für eine Kreuzbandverletzung feststellt. Er schreibt sie krank und ordnet eine Magnetresonanztomographie (MRT) an. Auch diese erbringt keine Hinweise auf eine Kreuzbandverletzung. Frau Strube bekommt Unterarmstützen, um das Knie zu schonen. Zwischenzeitlich nimmt sie sogar ihre Arbeit wieder auf, mit einer Schiene, die das Knie beim Laufen stabilisiert.

Weil die Schmerzen schlimmer werden, wird sie zu einer Kniespiegelung ins Bochumer Martin-Luther-Krankenhaus geschickt. Erst nach diese Untersuchung diagnostiziert der Arzt einen Riss des vorderen Kreuzbands im linken Knie. Eine operative Sehnentransplantation soll Abhilfe schaffen. Zunächst läuft alles den gewohnten Weg: Der Arzt klärt Frau Strube über die möglichen Risiken wie Wundheilungsstörungen, Infektionen des Gelenks oder eine Thrombose im Bein auf. Der Narkosearzt empfiehlt ihr noch einen Schmerzkatheter für das linke Bein, um die Schmerzen nach der Operation zu lindern. Maja Strube willigt ein und geht am 25. Mai 2011 mit einem guten Gefühl in die Operation.

Als die junge Patientin aus der Narkose erwacht, traut sie ihren Augen nicht: Nicht nur ihr linkes, auch ihr rechtes Bein sind verbunden. Der operierende Arzt erklärt, dass die Operation kompliziert gewesen sei, da die benötigten Sehnen am linken Bein zu dünn für eine Transplantation gewesen seien. So habe er sich noch während des Eingriffes entschieden, eine Sehne aus dem gesunden rechten Bein zu entnehmen. Aus diesem Grund habe die Operation auch dreieinhalb Stunden statt der ursprünglich geplanten 45 bis 75 Minuten gedauert. Im Übrigen brauche sie sich auch keine Sorgen machen, wenn ihr linkes Bein zunächst taub erscheine, so der Chirurg. Ja, sie habe jetzt ein stabiles Kreuzband im linken Bein.

"… schlimmer als eine 80-jährige hüfttransplantierte Patientin"

In den nächsten Tagen leidet Frau Strobe unter starke Schmerzen im linken Bein. "Es brannte wie Feuer", erinnert sie sich. Auch das taube Gefühl bleibt. Anfangs kann sie ihr Bein noch mit Mühe bewegen, doch nach einigen Tagen wird selbst das unmöglich. Auch am rechten Bein verspürt sie jetzt starke Schmerzen und ein pelziges Gefühl. Auf ihre mehrmaligen Nachfragen hin wird sie vertröstet. Die Ärzte versichern ihr, dass sich das alles wieder lege.

Doch die sehnlich herbeigewünschte Besserung tritt nicht ein. Als Maja Strube erneut über ihre Schmerzen klagt, wird der Ton der Ärzte rauer. "Jammern sie nicht so rum, sie stellen sich ja schlimmer an als eine 80-jährige hüfttransplantierte Patientin." Am 8. Juni 2011 wird Frau Strube in das Bochumer Uniklinikum Bergmannsheil verlegt. Dort wird eine dissoziative Bewegungsstörung, eine Kopfblockade, diagnostiziert. Sie bekommt einen Rollstuhl verordnet.

Am 29. Juni 2011 wird sie in eine Anschluss-Reha nach Bad Salzuflen verlegt. Dort verbucht sie zumindest einen kleinen Fortschritt: Einige Muskeln am Gesäß und am Oberschenkel zucken. "Das hat mir einiges an Kraft gegeben, für meine ersten Schritte zu kämpfen", sagt Maja Strube. Doch bis heute ist ihr linkes Bein gelähmt und fühlt sich an wie eine "betäubte Backe" beim Zahnarzt an.

Ein Fall für die Richter

Frau Strube will nicht nur für ihre ersten Schritte kämpfen, sie kämpft auch für ihr Recht. Nach mehreren erfolglosen Versuchen, eine Einigung mit dem Martin-Luther-Krankenhaus zu erzielen, hat sie Klage beim Bochumer Landgericht eingereicht. Der Zivilprozess beginnt in den kommenden Tagen. Sie macht eine Schmerzensgeldforderung in Höhe von insgesamt rund 300.000 Euro geltend. Ihre Anwältin Sabrina Diehl, Fachanwältin für Medizinrecht von der Kanzlei Hermann Rechtsanwälte aus Marl, ist zuversichtlich. Aus ihrer Sicht liegt ein eindeutiger Behandlungsfehler vor. Der operierende Arzt hätte nach ihrer Auffassung das rechte Bein niemals ohne ihre Einwilligung öffnen dürfen, auch wenn sie sich in Narkose befand, so die Juristin.

Das Martin-Luther-Krankenhaus sieht der Klage derweil offenbar gelassen entgegen. Medienberichten zufolge haben die Ärzte nach Ansicht des Krankenhauses korrekt gehandelt. Dennoch stehen die juristischen Chancen nach Ansicht der Fachanwältin nicht schlecht für Maja Strube. Denn auch der kunstgerechte ärztliche Eingriff, wie es in der Fachsprache heißt, stellt immer eine Körperverletzung dar, die nur gerechtfertigt ist, wenn der Patient einwilligt. Dem Eingriff in das rechte Bein habe Frau Strube aber nie zugestimmt und hätte es auch nicht getan. Von einer Klage wegen Körperverletzung sieht die Kanzlei jedoch ab. Sie wollen lediglich im Rahmen einer Zivilklage ein Schmerzensgeld erstreiten. Für Frau Strube kommt es letztlich nicht auf das Geld an. Sie will Gerechtigkeit. Mehr noch will sie endlich raus aus dem Rollstuhl.

Ärger auch mit der Berufsgenossenschaft

Allerdings ist auch die finanzielle Situation für Maja Strube nicht einfach. Die Berufsgenossenschaft hat die Zahlungen inzwischen eingestellt, denn sie erkennt nur eine Zerrung des linken Knies als Arbeitsunfall an. Selbst die Fahrtkosten zum Arzt werden damit nicht übernommen. Auch für eine angemessene Rehabilitation oder eine alternative Behandlung bekommt sie keine Unterstützung. Ans Aufgeben denkt Maja Strube aber nicht. Sie hat immer noch die Hoffnung, irgendwann wieder laufen zu können und ein normales Leben zu führen. Dafür führt sie täglich Übungen mit einem Trainingsgerät aus und arbeitet akribisch an ihrem Ziel. Sie möchte auch wieder in Ihrem Traumberuf als Physiotherapeutin arbeiten. Vor allem möchte sie wieder ganz normal leben, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

 

Auf einen Blick vom 10.05.2012 - Krankenhaus zahlt Witwe 75.000 Euro Entschädigung

Beate Solf (70) ist wirklich eine tapfere Frau! Was hat sie nicht alles verkraften müssen: den Tod ihres Mannes, die Trauer - und dazu noch den jahrelangen Kampf um Gerechtigkeit. Doch am Ende hat sie hat sie nun mithilfe von auf einen Blick zumindest eine kleine Genugtuung erfahren.

Es war so bitter: 44 Jahre waren Beate und Franz Solf (†66) aus Wesel (NRW) verheiratet, freuten sich auf einen schönen Lebensabend. Doch nach einer Herzattacke kam Franz Solf ins Krankenhaus, wo er eines Nachts hilflos und verwirrt aufwachte. Im Schlafanzug irrte er durch die Gänge, wollte nach Hause. Eine Krankenschwester brachte ihn zurück in sein Zimmer.

„Dort wollte sie ihm zeigen, dass es draußen nass und kalt war und er deswegen nicht nach Hause könne“, erzählt Beate Solf. „Obwohl er aufgeregt und desorientiert war, öffnete sie ihm ein Fenster. Er kletterte unter ihren Augen auf die Fensterbank und stürzte in die Tiefe. Eine Stunde später starb mein Mann an seinen Verletzungen.“

Beate Solf verklagte die Klinik, doch die zog das Entschädigungsverfahren über Jahre in die Länge. Erst als auf einen Blick über den Tod des Rentners berichtete und in der Klinik nachfragte, warum man die Sache immer wieder hinauszögerte, kam Bewegung in den Fall. Das Krankenhaus stimmte schließlich einem Vergleich zu: Die Witwe bekam 75 000 Euro Entschädigung zugesprochen. „Dies ist richtungsweisend und stärkt die Rechte von Angehörigen“, erklärt Patientenanwalt Stefan Hermann (46).

Beate Solf ist froh, dass sie mehr als sechs Jahre nach dem Tod ihres Mannes doch noch zu ihrem Recht kam. Sie hat zwei behinderte Söhne (45 und 48), um die sie sich kümmern muss. Erleichtert sagt sie: „Wenn ich einmal nicht mehr bin, sind die Kinder zumindest finanziell abgesichert.“       

Bild.de vom 03.04.2012 - Nach Knie-OP an den Rollstuhl gefesselt

Nach einem Eingriff am gesunden Bein kann Maja nicht mehr laufen

Badminton, Inline-Skating, Joggen, Radfahren, Pilates: Das waren die Hobbys von Maja S. (28) aus Bochum. Jetzt sitzt sie im Rollstuhl.

"Ein Arzt hatte neben ihrem kaputten linken auch das gesunde rechte Knie aufgeschlitzt und eine Sehne entnommen. „Ohne mich zu fragen!“, sagt Maja.

Ein unfassbarer Ärztepfusch-Vorwurf, der vor Gericht landete.

Warum genau Maja nun nicht mehr laufen kann, ist medizinisch nicht geklärt. Die Rollstuhlfrau aus Bochum selbst sagt: „Mein linkes Bein ist taub, nicht mehr funktionstüchtig. Die Muskulatur spannt sich nicht an. Es fühlt sich an wie eine taube Backe nach dem Zahnarztbesuch. Ich kann so nicht laufen, bin zu Hause eingesperrt.“

WIE KAM ES ZU DER SCHICKSALSHAFTEN OP?
Maja ist Physio-Therapeutin. Bei einer Gehübung fing sie eine übergewichtige Patientin auf, die sich in einen Rollstuhl setzen wollte, dabei aber nach hinten kippte. Bei der Rettungsaktion verdrehte sich Maja das linke Knie. Sofort hatte sie starke, stechende Schmerzen. „Das war so, als hätte mir jemand ein Messer da rein gestoßen..."

Das Knie schlackerte, Maja arbeitete aber weiter. Mit Krücken humpelte sie nach Hause. Das Gelenk schwoll an, wurde grün und blau, tat höllisch weh – trotz Salbe und Lymphdrainage. Als Maja es nach ein paar Tagen nicht mehr aushielt, ging sie zum Arzt. Diagnose: Kreuzbandriss! Eine typische Sportler-Verletzung, die aber schon lange erfolgreich operiert werden kann. Die Knie-Experten eines Bochumer Krankenhauses entschieden sich zu einer Kreuzband-OP unter Vollnarkose.

Nach der OP dann der Schock: Das kaputte linke Knie tat kaum noch weh. Aber das rechte!
Die Patientin: „Da dachte ich erst, die hätten die Knie vertauscht..." Ängstlich fragte sie die Ärzte. Die Antwort: Kurzfristig habe man sich entschlossen, eine Ersatzsehne aus dem gesunden rechten Knie zu entnehmen. Die Begründung: Das Sehnenmaterial im linken Gelenk sei nicht gut genug gewesen. Normaler Vorgang oder Ärzte-Pfusch?

Das Krankenhaus zu BILD.de: „Hier ist kein Fehler passiert. Die OP verlief einwandfrei. Ob ein Aufklärungsfehler vorliegt, muss ein Gericht klären.“

Nach der OP, sagt Maja, wurden die Schmerzen im zuvor gesunden Bein immer schlimmer, trotz starker Medikamente wie Tavor, Targin und Diazepam. „Man sagte mir nur, ich solle nicht so rumjammern. Ich würde Schmerzmittel kriegen wie ein Elefant und stelle mich schlimmer an als eine 80-jährige Hüft-Patientin...“

Majas Rechtsanwalt Stefan Hermann (46, Medizinrechts-Experte) spricht von einer Nervenschädigung bei der OP, sagte BILD.de: „Es entsprach nicht ihrem Willen, das rechte – völlig gesunde – Kniegelenk zu operieren. Das war eine vorsätzliche Körperverletzung. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wurde auf das Gröbste verletzt!“

Ein Jahr ist der Kreuzbandriss nun her. Maja: „Ich ging auf zwei Beinen ins Krankenhaus. Jetzt sitze ich im Rollstuhl. Das ist ein Albtraum!"

Warum genau Maja zur Rollstuhlfrau wurde, ist noch ein Rätsel. OP-Pfusch? Nerv-Schädigung? Oder ein Psycho-Schock?

BILD.de fragte Sportmediziner Dr. Roland Kretsch (50) nach den möglichen Gründen. Kretsch spricht von einem „rätselhaften Fall“. Aber: Medizinisch sei „alles möglich“. Besonders schlimm: „Mit jedem Tag im Rollstuhl bauen Muskeln und Gelenke mehr und mehr ab.“

Psychologe Christian Lüdke (51) schließt psychische Gründe für die Lähmung nicht aus: „Es gibt tatsächlich Fälle von Schock-Lähmungen als psychogene Störungen. Die können auch monatelang anhalten. Nach einem Jahr spricht aber einiges für andere, tiefer liegende Gründe, die nach der Knie-OP zur völligen Erstarrung geführt haben können.“

Majas Alltag seit fast sieben Monaten: keine Arbeit, Krücken, Rollstuhl, immer fremde Hilfe, kein Sport mehr, eingeschränktes Sex-Leben mit ihrem Freund (zehn Jahre zusammen) wegen der Bein-Taubheit. Ihr Anwalt: „Wir klagen auf 150 000 Euro Schmerzensgeld plus Schadenersatz.“

Das Krankenhaus zu BILD.de: „Wir sehen einem Prozess gelassen entgegen.“

Jetzt wird das Landgericht Bochum den rätselhaften Rollstuhl-Fall entscheiden müssen.

Ärztepfusch – ein Dauerthema. In Deutschland sind den aktuellsten Zahlen zufolge allein 2010 mehr als 1700 Menschen durch Behandlungsfehler oder mangelhafte Medizinprodukte ums Leben gekommen. Andere Schätzungen gehen sogar von jährlich rund 17000 Todesopfern aus.

Glücksrevue vom 10.02.2012 Wie konnte das nur passieren?

Die Krankenschwester stand direkt daneben, als Franz-Gerhard aus dem Fenster in den Tod fiel

Beate S. verlor ihren Mann unter tragischen Umständen - und kämpft bereits seit sechs Jahren gegen eine Klinik, die sich vor der Verantwortung drückt

Sechs Jahre ist es nun her, dass ihr Mann im Krankenhaus aus dem Fenster stürzte und dann an seinen Verletzungen starb. Seitdem bestimmt die Einsamkeit die Tage von Beate S. (70). „Franz-Gerhard und ich waren 44 Jahre verheiratet. Wir beide hatten ein erfülltes Leben, haben uns geliebt und gemeinsam unsere zwei behinderten Söhne versorgt. Wir freuten uns über unsere Tochter Birgit und deren Familie. Wir hatten alles, was wir wollten - bis dieses Unglück alles zunichtemachte.“

Die Vorgeschichte: Im November 2005 verspürte Franz-Gerhard urplötzlich Schmerzen in der Brust. „Deshalb vereinbarte er einen Termin bei einem Spezialisten.“ Doch den konnte er nicht mehr wahrnehmen. Als er eines Tages mit dem Fahrrad zum Markt fuhr, bekam der 66-Jährige Herzflimmern und stürzte. Rettungssanitäter mussten ihn wiederbeleben, brachten ihn dann ins Marien-Hospital nach Wesel (Niederrhein). „Dort versetzten ihn die Ärzte für kurze Zeit in ein künstliches Koma. Als Franz daraus aufwachte, war er verwirrt. Die Ärzte machten mir wenig Hoffnung auf Besserung, weil sein Gehirn nach dem Sturz zu lang nicht mit Sauerstoff versorgt wurde.“ Zwischendurch hatte Franz aber auch klare Momente: „In denen sagte er immer, dass wir es zusammen schon schaffen würden.“

Auch am 25. November 2005 war der Patient ansprechbar. „Als ich um 19 Uhr nach Hause fahren wollte, verabschiedete er mich vor seinem Zimmer“, erinnert sich Beate S. Was danach passierte ist in einem Protokoll nachzulesen: Um 21.15 Uhr reifen Mit-Patienten eine Krankenschwester, weil Franz S. unbedingt nach Hause zu seiner Familie wollte. „Er war offensichtlich verwirrt, die Krankenschwester sollte ihn beruhigen“, erklärt Beate. „Angeblich hat sie das Fenster geöffnet und zu meinem Mann gesagt: ,Schauen Sie mal, Sie können nicht nach Hause. Draußen ist es zu kalt.´ Wie Franz es dann schaffte, ans offene Fenster zu kommen und hinauszufallen, ist nicht so ganz klar. Die Krankenschwester versuchte wohl noch, ihn festzuhalten, erwischte aber nur ein Stück seines Schlafanzugs, der daraufhin zerriss.“ Franz stürzte metertief in eine Baugrube, verletzte sich dabei schwer. Um 22.15 Uhr - so steht es im Totenschein - war er tot!

Wie lange musste Franz-Gerhard leiden?


Beate S. hat die Klinik auf Schmerzensgeld verklagt. Für sich und ihren toten Mann. Unterstützt wird sie von den Arzthaftungsexperten Stefan Hermann (46) und Sabrina Diehl (30) aus Marl. Die beide Anwälte haben zu dem Fall eine klare Meinung: „Es ist ein Skandal! Herr S. war in einem Krankenhaus, stand unter ärztlicher Aufsicht. Trotzdem war es möglich, dass er vor den Augen der Krankenschwester erst auf einen Stuhl steigen, dann auf den Tisch und aufs Fensterbrett klettern und hinausfallen konnte. Warum hat sie ihn nicht dran gehindert? Wie konnte das passieren?“

Unverständliche Rechenspiele

Das Gerichtsverfahren zieht sich nun schon seit mehr als sechs Jahren hin. „Die Versicherung der Ärzte bestreitet, dass Franz-Gerhard erst eine Stunde nach dem Sturz gestorben ist, obwohl die Ärzte den Todeszeitpunkt selbst so festgelegt hatten. Nach Meinung der Versicherung sei er sofort tot gewesen, demnach müsse das Schmerzensgeld niedriger ausfallen“, erklärt Anwalt Hermann.

Die Rechenspiele sind für die Angehörigen nur schwer zu ertragen. „Mir geht es nicht ums Geld“, betont Beate S., „ich will Gerechtigkeit für meinen Mann! Alles Geld der Welt würde ich hergeben, wenn er noch am Leben und bei mir wäre.“
 

Auf einen Blick vom 02.02.2012 "Ärzte haben mein Bein auf dem Gewissen"

Für einen Routine-Eingriff ging Maja Strube (28) ins Krankenhaus. Jetzt sitzt die junge Frau im Rollstuhl

Es begann mit Schmerzen im Knie. „Beim Umsetzen einer korpulenteren Patientin verdrehte ich mir das linke Bein“, sagt Maja Strube aus Bochum. Die examinierte Physiotherapeutin biss damals die Zähne zusammen und ging weiter ihrem Traumjob nach. „Ich war ja in der Probezeit und wollte mich noch beweisen“, erklärt die 28-Jährige. Doch die Schmerzen im Knie wurden schlimmer.  In einer Bochumer Klinik ließ sich die junge Frau schließlich untersuchen. Die Diagnose: Vorderkreuzbandriss. Eine Operation war unvermeidbar.

„Der Arzt erklärte mir, er würde eine Sehne meines linken Oberschenkels entnehmen, um eine Kreuzbandplastik aufzubauen“, berichtet Maja Strube. Als sie jedoch an jenem Tag im Mai 2011 aus der Vollnarkose erwachte, war auch ihr rechtes, das gesunde Bein,  verbunden. „Aus beiden ragten Wundwasserschläuche und ich merkte, dass mein linkes Bein taub war“, erinnert sich die Patientin. Was für ein Schock! Wenig später erfuhr sie vom Operateur, dass die vorgesehene Sehne im linken Bein zu dünn war und er sich für die Entnahme der Sehne aus dem rechten Bein entschieden hatte. Und über ihr taubes Bein sollte sie sich keine Sorgen machen.

Am 8. Juni 2011 wurde Maja Strube als „gehfähig“ aus der Klinik entlassen. Doch war sie das wirklich? „Paradoxerweise gab man mir einen Rollstuhl mit“, schüttelt sie den Kopf. „Und mein Bein fühlte sich an wie ein eingeschlafener Arm.“ Maja Strube setzte sich mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung. Diese ordnete wegen des Verdachts einer Nervenquetschung weitere Untersuchungen an. Unfassbar: Obwohl ihr linkes Bein zu diesem Zeitpunkt praktisch gelähmt war, hielt man die junge Frau für gesund! Schließlich diagnostizierten die Ärzte eine „Dissoziative Bewegungsstörung“. Das bedeutet: Angeblich hatte Majas Gehirn die Bewegungen für das Bein vergessen. Doch auch heute sitzt die junge Frau noch im Rollstuhl. Sie ist sich sicher: „Die Ärzte haben mein Bein auf dem Gewissen!“

Maja Strube bekomme von der Berufsgenossenschaft Verletztengeld. „Aber ich muss mir jede Leistung erstreiten.“ Deshalb wird sie von Patientenanwalt Stefan Hermann aus Marl vertreten. „Meiner Mandantin steht Schmerzensgeld und ein Ausgleich für den Verdienstausfall zu“, sagt er. Die Klinik sieht das anders. Verwaltungschef Dietmar Ewerling: „Wir haben uns nichts vorzuwerfen. Dass ein Nerv beschädigt wurde, ist anatomisch nicht möglich - einer Klage sehen wir gelassen entgegen.“
 

RuhrNachrichten vom 27.01.2012 - Eingriff ohne Zustimmung

28-Jährige nach Kreuzband-OP an den Rollstuhl gefesselt

BOCHUM. Maja ist 28 Jahre alt und Physiotherapeutin. Doch die Bochumerin kann ihren Beruf nicht mehr ausüben, sie sitzt im Rollstuhl. Ohne ihre Einwilligung dehnten Ärzte eine Knie-Operation auf ihr gesundes Bein aus. Maja schaut aus dem Fenster. Die Sonne scheint. Gerne würde sie ein wenig nach draußen gehen. Doch die 28-Jährige kann nicht, denn ihre Beine versagen den Dienst. Ihr linkes ist fast komplett taub und bewegungsunfähig. Einen Schritt zu gehen ist unmöglich. Ihr rechtes ist so gereizt, dass sie im Stehen extreme Schmerzen hat. Beides sind die schlimmen Nachwirkungen einer eigentlich harmlosen Kreuzband-Operation

Arbeitsunfall

Vor knapp einem Jahr, im Februar 2011, verletzte sich die Physiotherapeutin bei einem Arbeitsunfall. Eine Patientin drohte zu fallen, Maja versuchte sie zu heben. Plötzlich ein stechender Schmerz, es macht „knack“ im Knie. Sie ahnte: Irgendwas ist kaputt gegangen. Dass dies der Anfang einer unglaublichen Krankheits- und Krankenhausgeschichte wird – sie konnte es nicht wissen. Heute, knapp ein Jahr später, kann und will sie über die schwere Zeit sprechen. Von Ende Mai bis Anfang September war ihr Alltag von Krankenbetten und Behandlungszimmern geprägt. Bis heute sind Schmerzen und Ungewissheit ihr täglicher, ihr quälender Begleiter. Immer wieder stellt sich die 28-Jährige die Frage: „Was ist damals schief gelaufen?“

Körpereigene Sehne

Damals, am 25. Mai 2011, bei der Kreuzband-Operation im Martin-Luther-Krankenhaus. Nach mehreren Untersuchungen bei unterschiedlichen Ärzten von Februar bis Mai lautete der Befund Kreuzbandriss. „Die Ärzte sagten mir damals, dass das vordere Kreuzband gerissen ist, beim hinteren waren sie sich nicht sicher.“ Maja willigte in die Operation ein, gab grünes Licht für die Methode, das zerstörte Band durch eine körpereigene Sehne aus dem linken, aus dem verletzten Bein zu ersetzen.

„Alles andere ist völliger Unsinn“, sagt die Physiotherapeutin. „Eine Operation an beiden Beinen gleichzeitig durchzuführen, davon haben wir den Patienten in der Physiotherapiepraxis immer abgeraten, da es wichtig ist, mindestens ein gesundes Standbein zu haben, um die Mobilität so schnell wie möglich wiederherzustellen“, sagt sie im Gespräch mit unserer Zeitung. „Für solch einen Eingriff hätte ich niemals, wirklich niemals, meine Zustimmung gegeben.“ Im Gefühl sich einem Routine-Eingriff zu unterziehen, wurde sie am Morgen des 25. Mai in den OP-Saal geschoben.

Das falsche Bein

Einige Stunden nachdem sie aus der Narkose erwacht war, spürte sie Schmerzen, starke Schmerzen im rechten Bein. Sie wunderte sich, schob vorsichtig die Decke beiseite, dann der Schock: „Oh Gott, die haben das falsche Bein operiert.“ Nein, schnell stellte sie fest, die haben mich an beiden Beinen operiert, ohne Zustimmung. Maja forderte eine Erklärung. „Die Sehne im linken Bein war zu dünn“, antwortete der Operateur. Eigenmächtig, so sagt Maja, habe er dann das rechte Bein geöffnet und dort die Sehne entnommen. „Sie haben jetzt ein „sehr dickes und stabiles Kreuzband“ . Ein Trost war das nicht. Im Gegenteil: „Ich dachte du A…., konnte aber nichts sagen, ich war zu perplex.“

Das linke Bein tat höllisch weh. „Trotz Schmerzkatheder war das kaum auszuhalten“, erinnert sie sich. „Und an vielen Stellen war das Bein taub.“ Die Ärzte erklärten ihr, erzählt sie heute, sie brauche Geduld, es würde sich schon geben. Aber es passierte nichts. Ein zwischenzeitliches Kribbeln in den Zehen, ein kleiner Hoffnungsschimmer, verschwand schnell wieder. Was blieb, waren die Schmerzen, das Gefühl der Taubheit und die Bewegungsunfähigkeit. „Es fühlte sich an wie eine betäubte Backe beim Zahnarzt“, sagt sie, das gelte für große Teile des Beins bis heute.

Neurologische Untersuchung

Eine zufrieden stellende Erklärung hat sie immer noch nicht. Auch externe Untersuchungen brachten kein Licht ins medizinische Dunkel. „Einmal“, sagt Maja, „wurde ich von einer Neurologin untersucht, sie hat mich gefragt, ob ich als Physiotherapeutin eine Erklärung habe. Da dachte ich nur, das kann nicht wahr sein.“ Und so ging der Untersuchungs- und Behandlungsmarathon weiter. Vom Martin-Luther-Krankenhaus (MLK) wurde sie ins Bergmannsheil verlegt. Aber auch hier immer die gleichen Antworten auf die immer gleichen Fragen. Immer wieder wurde sie vertröstet. Zwischenzeitlich attestierten ihr die Mediziner eine dissoziative Bewegungsstörung. Das bedeutet: Sie hat ein Trauma, eine Kopfblockade.

„Manchmal habe ich mich echt verarscht gefühlt“, sagt Maja und erinnert sich zum Beispiel an den 8. Juni zurück. In ihren Entlassungspapieren aus dem MLK solle sie als „gehfähig“ eingestuft worden sei. Obwohl sie selbstständig noch keinen Schritt getan hatte – und mit einem Rollstuhl versorgt wurde. „Das war völliger Nonsens“, sagt Patientenanwalt Stefan Hermann. Der Jurist vertritt die Bochumerin, fordert Schadensersatz, eine sechsstellige Summe, vom MLK beziehungsweise von deren Versicherer.

Fristen verstrichen

Der hat sich aber bis heute nicht gemeldet, hat Fristen verstreichen lassen. „Das ist menschlich eine Schweinerei“, sagt der Jurist. Er ist dennoch guter Hoffung, dass seine Mandantin Recht – vielleicht sogar ein Stück Gerechtigkeit – bekommt. Er weiß aber: „Gut machen können wir damit nichts.“ Maja ist mittlerweile seit fünf Monaten zuhause, sie sitzt im Rollstuhl, ihren Job hat sie längst verloren. Sie hat sich zurecht gefunden, so gut es eben geht. Im Haushalt unterstützt sie ihr Freund. „Was ich alleine machen kann, das mache ich alleine“, sagt sie. Viel ist es nicht. Denn zuhause fehlen ihr die entsprechenden Möglichkeiten.

Wenig „Freigänge“

Ohne Treppenlift und speziellen Rohlstuhl ist sie an die Wohnung gefesselt – ausreichende Unterstützung von der Berufgenossenschaft bekomme sie nicht, sagt Maja. Das selbst zu finanzieren sei ihr nicht möglich. „Meine einzigen Freigänge sind die Tage, an denen ich von einem Transportdienst abgeholt werde und zum Arzt oder zur Physiotherapie gehen kann.“ Das ist zwei- bis dreimal die Woche, Tendenz fallend.Mehrmals täglich arbeitet die 28-Jährige daher auch zuhause für ein bisschen mehr Normalität. Für ihre ersten Schritte, gegen den Rollstuhl. Das Schmerzensgeld will sie in ihre Gesundheit stecken. Denn irgendwann „will ich das Scheißding in die Ecke stellen.“ Irgendwann will sie wieder anfangen zu arbeiten, als Physiotherapeutin. „Das ist mein Traumjob“. Und irgendwann will sie wieder nach draußen gehen, in die Sonne, ohne fremde Hilfe.

Auf einen Blick vom 26.01.2012 - Drama im Krankenhaus

"Vor den Augen einer Schwester stürzte mein Franz in den Tod"

Beate Solf wähnte ihren Mann nach einem Herzinfarkt in sicherer Obhut - doch dann geschah ein unfassbares Unglück…

Sie waren 44 Jahre lang verheiratet, hatten alle Höhen und Tiefen des Lebens zusammen gemeistert. „Es war nicht immer leicht“, erzählt Beate Solf (70) aus Voerde (Niederrhein) mit Tränen in den Augen, „aber Franz war meine große Liebe. Er war mein Rückhalt.“

Zwei geistig behinderte Söhne hatten sie aufopferungsvoll großgezogen und deswegen auf vieles verzichten müssen. Als der gelernte Schlosser und Schweißer nach einem Arbeitsunfall in Frührente gehen musste, freuten sich Beate und Franz Solf auf einen gemeinsamen, schönen Lebensabend. Doch dann machte dem damals 66-Jährigen das Herz zu schaffen. Als er nach einem Infarkt von seinem Fahrrad gestürzt und von einem Notarzt reanimiert worden war, wurde Franz Solf ins Marienhospital in Wesel eingeliefert. „Fünf Tage lag er dort auf der Intensivstation“, berichtet Beate Solf, die ihren Mann täglich besuchte. „Franz erkannte mich und redete auch mit mir, aber er war ziemlich verwirrt und desorientiert.“ Wegen weiterer Untersuchungen kam der Patient schließlich auf die Normalstation. Weil er spätabends plötzlich nach Hause wollte, irrte Franz Solf im Nachthemd und in Pantoffeln längere Zeit in den Fluren herum, ehe ihn eine Krankenschwester zurück in sein Zimmer brachte. „Dort wollte sie ihm zeigen, dass es draußen nass und kalt war und er deshalb nicht nach Hause könne“, sagt Beate Solf mit stockender Stimme und ergänzt: „Obwohl mein Mann aufgeregt und desorientiert war, öffnete sie ihm tatsächlich das Fenster!“ Dann geschah das Unfassbare:

Unter den Augen der Schwester kletterte der Rentner über einen Stuhl auf die Fensterbank, auf der er das Gleichgewicht verlor und aus dem ersten Stockwerk kopfüber in die Tiefe stürzte…

Für Franz Solf kam jede Hilfe zu spät. Er starb an seinen schweren Kopfverletzungen. Die trauernde Witwe: „Warum nur hat die Krankenschwester das Fenster geöffnet und zugelassen, dass ein verwirrter Patient in den Tod stürzt?“ Eine Antwort auf diese Frage hat sie bis heute nicht bekommen. Von den Verantwortlichen wurde das Unglück als „bedauerlicher Vorfall“ abgehakt, polizeiliche Ermittlungen gab es keine. Darum hat Beate Solf mithilfe des Anwalts Stefan Hermann die Klinik auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Denn neben dem schmerzlichen Verlust hat die 77-Jährige auch mit finanziellen Problemen zu kämpfen: „Unsere Altersversorgung bestand überwiegend aus der Unfallrente meines Mannes, die seit seinem Tod weggefallen ist“, erklärt sie.

Zu einer Stellungnahme war das Marienhospital in Wesel nicht bereit. Auch auf einen Vergleichsvorschlag des Gerichts reagierten die Verantwortlichen nicht. „Man will mich wohl zu einem jahrelangen Prozess zwingen“, so Beate Solf. „Aber auch das stehe ich durch. Ich bin es meinem Mann schuldig!“

Mein Mann wollte nur nach Hause - doch das wurde ihm zum Verhängnis

Vor den Augen der Pflegerin sprang Franz-Gerhard aus dem Fenster. Die Witwe kämpft seit Jahren tapfer um Gerechtigkeit.

Die Einsamkeit spürt Beate Solf (70) jeden Tag aufs Neue. Besonders, wenn sie allein auf der Parkbank sitzt, auf der sie früher so gerne mit ihrem Franz-Gerhard Rast machte. Der Platz neben ihr bleibt für immer leer. „Ich vermisse meinen Mann jede Sekunde. Wir hatten noch so viel vor nach der Pensionierung“, erzählt die Witwe aus Voerde (Nordrhein-Westfalen) traurig. „Doch dann sprang er im Krankenhaus aus dem Fenster. Dabei wollte er nur nach Hause zu seiner geliebte Familie.“

Sechs Jahre ist es her. Doch für die trauernde Seniorin erscheinen die skandalösen Ereignisse, als wenn es gestern gewesen wäre: „Endlich konnten wir als Ehepaar die Zeit genießen, uns um unsere behinderten Söhne und die Enkeltöchter kümmern“, blickt sie zurück. Dann geschah das Unglück: „Franz-Gerhard stürzte vom Rad. Plötzliches Herzflimmern!“ Die Sanitäter konnten den 66- Jährigen wiederbeleben, brachten ihn ins Marien-Hospital nach Wesel. Doch das Gehirn des Schmieds war zu lange ohne Sauerstoff geblieben. Er würde für immer verwirrt und hilflos bleiben. „Ich hätte ihn zu Hause gepflegt, und Franz-Gerhard versprach mir, dass wir es schaffen würden“, schluchzt die ehemalige Besitzerin einer Heißmangel. Auch am 25. November 2005 hatte sie am Krankenbett gewacht, sich gegen 19 Uhr von ihrem Mann verabschiedet. Doch um 21.15 Uhr riefen die Patienten im Mehrbettzimmer um Hilfe. Franz-Gerhard wollte nach Hause, aus der Klinik fliehen. „Sofort versuchte ihn die Krankenschwester zu beruhigen“, gibt Beate Solf das Untersuchungsprotokoll wieder. „Sie hat das Fenster geöffnet und meinem Mann gezeigt, dass es regnet und viel zu kalt ist, um zu gehen.“ Doch der verwirrte Patient ließ sich nicht umstimmen. „Vor den Augen der Schwester stieg er auf den Stuhl, dann auf den Tisch und von dort aufs Fensterbrett“, berichtet Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (46), der Beate Solf gegen das Krankenhaus vertritt. Plötzlich hatte die Schwester nur noch ein Stück Stoff in der Hand. Franz-Gerhard Solf war in eine Baugrube gestürzt. Viele Meter tief. Tödlich. „Das ist skandalös. Warum hat die Krankenschwester ihn nicht aufgehalten?“, klagt der Anwalt. 180.000 Euro Schmerzensgeld fordert er vom Marien-Hospital. Doch die Klinik will die volle Verantwortung nicht übernehmen. „ Sie behaupten zum Beispiel, dass Herr Solf sofort nach dem Sturz starb und nicht erst nach einer qualvollen Stunde in der Grube, wie es die Ärzte bescheinigt haben.“

Solche Rechnungen, auch ein Vergleichsangebot vom 75.000 Euro, sind für die Witwe kaum zu ertragen. Dennoch blickt sie nach vorn. Ihre Söhne, Tochter Birgit und ihre süße Enkeltochter spenden ihr Kraft, um die Tragödie tapfer zu bewältigen. Beate Solf: „Mir geht es gar nicht ums Geld, mir geht es um Gerechtigkeit. Dann würde das Loch in meinem Herzen endlich ein wenig kleiner werden.“

Sonntagsblatt vom 01.10.2011 - Beinoperation an ahnungsloser Patientin

Krankenhaus operiert Bein ohne Einwilligung der Patienten. Anwalt: Ärzte verhöhnen Patientin

Bochum/ Marl. Eine Kettenreaktion des Pechs mußte die 29jährige Physiotherapeutin Maja S. aus Bochum durchleben. Erst erlitt sie an ihrer neuen Arbeitsstelle im Februar 2011 einen Arbeitsunfall, der sie selbst zur Patientin machte.

Dann wurde Sie Opfer eines schrecklichen Behandlungsfehlers, der sie an den Rollstuhl fesselt. Und schließlich verlor sie hierdurch auch noch ihren Job. Bei dem Versuch, eine Patientin vor einem Sturz aufzufangen und in einen Rollstuhl zu setzen, verdrehte sie sich ihr linkes Knie. „Ich hatte sofort schreckliche Schmerzen, als hätte man mir ein Messer ins Bein gestoßen“, erzählt sie. Eine Operation war unvermeidbar. Als sie aus der Narkose aufwachte dann das unfassbare: nicht nur das linke Knie schmerzte, sondern auch das rechte. „Die Ärzte haben ohne meine Einwilligung einfach eine Sehne aus dem rechten Bein entnommen und verpflanzt“, Maja S. ist fassungslos. Aber damit nicht genug. Bei dieser riskanten Operation wurde ein Nerv verletzt, so dass ihr Bein nunmehr vollständig gelähmt und Maja S. an den Rollstuhl gefesselt ist.

„Meine Mandantin stand kurz vor der Beendigung ihrer Probezeit, der Arbeitgeber hat sie natürlich nicht übernommen. Neben einem Schmerzensgeld steht ihr daher auch ein Ausgleich für den Verdienstausfall zu“, erklärt der Patientenanwalt Stefan Hermann (45, Marl), der den Schaden vorläufig mit 300.000,- € beziffert hat. Denn der Leidensweg sei noch nicht zu Ende. Die Ärzte werfen seiner Mandantin vor, sie könne ihr Bein bewegen, wenn sie nur wolle. „Eine solche, den Patienten verhöhnende Behauptung, ist schon fast typisch“, meint Hermann. Der Arzthaftungsexperte betreut einen weiteren Fall gegen ein Halterner Krankenhaus, in dem einer jungen Polizistin, die eine Querschnittslähmung erlitt, genau das gleiche gesagt worden war (Das Sonntagsblatt berichtete am 20.02.2010). Auch wenn Maja S. hofft, dass sie irgendwann wieder auf eigenen Beinen stehen wird, muss sie eine Auseinandersetzung mit dem Krankenhaus durchstehen.
 

Bildzeitung vom 16.09.2011 - Witwe verklagt Klinik auf 180.000 €

Krankenschwester öffnete verwirrten Patienten das Fenster. Der sprang daraufhin in den Tod…

Voerde- Mit Tränen in den Augen steht Beate S. (70) am Grab ihres geliebten Mannes. Sie trägt auch sechs Jahre nach dem tragischen Tod von Franz- Gerhard S. (66) noch die Farbe der Trauer…
Die tragische Geschichte: Franz- Gerhard S. (66) stürzte 2005 vom Rad, hatte Herzflimmern, musste reanimiert werden. Er kam in eine Klinik nach Wesel. Sein Zustand verschlechterte sich rapide. Franz- Gerhard S. war verwirrt und hilflos. Als er eines Nachts wieder nach Hause wollte, wollte die Schwester ihn wohl beruhigen, ihn überzeugen, dass das Wetter zu schlecht sei, um rauszugehen. Also öffnete sie ein Fenster, um ihm den Regen zu zeigen. Dann das Drama! Beate S.: „ Mein Mann hat die Schwester zur Seite geschubst, einen Stuhl auf den Tisch gestellt und ist auf die Fensterbank gestiegen. Sie wollte ihn noch fassen…“ Doch Franz- Gerhard stürzt in eine Baugrube, stirbt. Jetzt klagte Beate S. gegen das Krankenhaus, fordert rund 180.000 € Schmerzensgeld. Die Witwe: „ Soll ich der Schwester einen Vorwurf machen? Sie hat es wahrscheinlich gut gemeint. Ich habe aber einfach keine Ruhe gefunden, bin total zerrissen. Wir haben zwei behinderte Söhne. Wenn ich jetzt mal nicht mehr da bin, einer muss doch für sie sorgen.“ Klinik- Geschäftsführer Heinrich Schnieders (60): „ Es läuft ein Zivilprozess, deshalb kann ich dazu keine Stellungnahme abgeben. Wenn in der Krankenhausorganisation aber etwas falsch gelaufen wäre, würde die Staatsanwaltsschaft ermitteln. Das ist mir aber nicht bekannt.“  Beates Anwalt Stefan Hermann (45, Marl) zu BILD: „ Es ist unbegreiflich und unverantwortlich, dass die Schwester den Mann nicht festgehalten hat. Das Krankenhaus hätte verhindern müssen, dass der Mann überhaupt auf den Stuhl steigt.“ Mittlerweile liegt ein Vergleichs-Angebot vor: 75.000 Euro.

Marl Aktuell vom 03.09.2011 - Patient stürzt aus Klinik-Fenster: tot

Marler Patientenanwalt Stefan Hermann kämpft für die Angehörigen

Marl/ Wesel. Eigentlich war Beate Solf‘s Ehemann (66) „top fit“. Doch im November 2005 stürzte er in Folge eines Herzschlages vom Fahrrad auf den Kopf und erlitt eine Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Diese führte zu Verwirrtheitszuständen und Desorientierung, so dass er in einem Weseler Krankenhaus unter besonderer Beobachtung stand und nachts fixiert werden musste. Als er erneut in einem Anfall starker Verwirrtheit lautstark verlangte, ihn nach Hause zu lassen, öffnete eine Stationsschwester ein Fenster um ihn zu „überzeugen“, dass das Wetter viel zu schlecht sei um nach draußen zu gehen. „Als mein Mann das geöffnete Fenster sah, dachte er wohl, er solle dort heraus“, erinnert sich Beate Solf. Denn der stieg auf einen Stuhl, dann auf einen Tisch und schließlich auf den Fenstersims. Von dort stürzte er acht Meter in die Tiefe, kopfüber in eine Baugrube und verstarb. „Warum die Stationsschwester den Ehemann meiner Mandantin nicht zurückgehalten hat, ist genauso unbegreiflich wie unverantwortlich“, so der Marler Arzthaftungsexperte, Stefan Hermann (45). Dass das Krankenhaus haften muss sei sicher, erklärt er. Er habe das Gericht schon überzeugen können, dass ein Haftungsfall des Krankenhauses vorliege. Den Gesamtschaden hat der Patientenanwalt mit 180.000 Euro geltend gemacht. „Für die Höhe des Schmerzensgeldes kommt es nun darauf an, ob der Ehemann meiner Mandantin sofort tot war, oder noch leiden musste“, erklärt Hermann. Wie die Beweisaufnahme ergeben hat, brauchte die Feuerwehr wegen des schlechten Wetters etwa eine halbe Stunde, bis sie sich zum Opfer abgeseilt hatte. Reanimationsmaßnahmen konnten in der Baugrube nicht durchgeführt werden. „Die spannende Frage ist, wer nun was beweisen muss“, erklärt der Experte. „Die Voraussetzungen für ein Schmerzensgeld muss grundsätzlich der Patient beweisen. Das heißt, Frau Solf müsste beweisen, dass ihr Mann noch einige Zeit gelebt hat. Auf der anderen Seite muss jede Partei die für sie günstigen Tatsachen beweisen. Da im Falle des sofortigen Todes das Schmerzensgeld geringer und der sofortige Tod damit für das Krankenhaus eine günstige Tatsache wäre, müsste diese also vom Krankenhaus bewiesen werden“, erläutert der Experte. Das Gericht berät noch. Und über noch etwas muss das Gericht nachdenken: ein Schmerzensgeld für die Ehefrau selbst. Ein solches sogenanntes Angehörigenschmerzensgeld gibt es in ganz Europa, nicht aber in Deutschland. Wenn das Gericht der Ehefrau ein eigenes Schmerzensgeld zugesteht, wäre das bahnbrechend. „Wir werden notfalls bis vor den europäischen Gerichtshof ziehen“, zeigt sich Hermann gewohnt kämpferisch.
 

Bildzeitung vom 30.07.2008 - In Klinik gestürzt! Oma (77) will 85 000 Euro

Marl – Arme Oma Erika, allein der Anblick tut schon weh…
Sie konnte sich kaum auf den Beinen halten, wurde vom Klinikpersonal einfach im Stich gelassen, sagt sie – und stürzte voll aufs Gesicht. Jetzt sieht Oma Erika (77) aus wie nach einem 12-Runden-Boxkampf.
Erika G. hatte Ärger mit ihrer neuen Hüfte. Sie wurde deshalb in einer Hertener Klinik behandelt, um Verwachsungen entfernen zu lassen. Nach der OP ging es ihr gut. Doch dann passierte in Zimmer 629 ein Unglück.
Erika G. bekam Spritzen in die Wirbelsäule. Danach zog ihr die Schwester einen der Stützstrümpfe an. Die Oma zu BILD: „Die Krankenschwester wurde zu einer anderen Stelle gerufen. Den zweiten Strumpf würde ich schon alleine schaffen, sagte sie. Nach der Spritze merkte ich aber, wie mein Bein taub wurde. Ich habe es versucht, bin mit dem Gesicht auf die Tischkante geknallt.“
Das Gesicht schwoll an. Oma G. schrie um Hilfe, kam sofort in die Ambulanz. Das Ergebnis: ein riesiger Bluterguss, ein so genanntes „Brillen-Hämatom“ im Gesicht. Seitdem hat Oma Erika Kopfschmerzen und Schlafstörungen.
Das Opfer traurig zu BILD: „Entschuldigt hat sich keiner…“
Bild konfrontierte die Klinik mit dem Fall. Geschäftsführer Matthias Voegt (39): „Die Patientin ist gestürzt, das ist so. Allerdings sehen wir da bei uns kein Verschulden.“
Ihr Anwalt ist Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (42) aus Marl, der die Klageschrift verfasst: „Wir werden Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 85000 Euro geltend machen.“ Das Essener Landgericht muss später entscheiden, ob an Oma Erika gezahlt wird oder nicht.

Bildzeitung vom 18.06.2007 – Nächstes Mal lasse ich den Dieb laufen

Haltern/Kassel – Hier hat einer Zivilcourage gezeigt und keiner dankt es ihm… Eine Ledermanschette stützt seinen Unterarm. Helmut S. kann ihn kaum bewegen. Er lief einem Ladendieb hinterher, verletzte sich dabei schwer. Jetzt verklagt er das Kaufhaus auf 200000 Euro Schmerzensgeld. Januar 2004. Helmut S. arbeitete als Innenausstatter im Auftrag eines Kaufhauses. Als er aus der Pause kam, wurde er fast von einem Ladendieb überrannt. Der Hausdetektiv rief „Halten sie ihn fest!“ Dann passierte das Unglück. Helmut S. zu Bild: „Ich lief sofort los. Er hatte eine teure Jacke gestohlen. Als ich ihn fast eingeholt hatte, warf er mir das Teil vor die Füße. Ich stolperte, knallte auf den Boden und brach mir den Arm. Jetzt kann ich kaum noch etwas im Haushalt erledigen. Ich bin zu 50 Prozent schwerbehindert, habe unerträgliche Schmerzen.“ Unverschämt: Das Kaufhaus will keinen Cent zahlen. Sein Anwalt Stefan Hermann (41) zu Bild: „Nach dem schrecklichen Unfall musste mein Mandant seinen Beruf aufgeben. Ich werde für sein Recht kämpfen.“

Halterner Zeitung vom 23.03.2007 – Courage teuer bezahlt

ALTERNER MIT KAUFHAUS IM CLINCH/PARKETTLEGER WILL SCHADENERSATZ UND SCHMERZENSGELD

Haltern, "HALTET DEN DIEB!" - Für den 56-jährigen Haltener Parkettleger Helmut Schulte-Südhoff war es selbstverständlich, sich dem Tatverdächtigen in den Weg zu stellen.


Heute zweifelt er manchmal an der Richtigkeit. Denn gedankt wird ihm seine Zivilcourage nicht: Bei seinem Einsatz wurde er schwer verletzt, streitert sich heute mit der C & A Mode KG in Düsseldorf um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Vorläufiger Streitwert im Zivilprozess: 215 960 Euro.

Starke Beeinträchtigung

Für den 14. Mai ist ein Termin am Essener Landgericht anberaumt, dann kämpft der Parkettleger, der „dem Kaufhausdetektiv helfen wollte“, um seine Ansprüche. Vertreten wird der Halterner von Rechtsanwalt Stefan Hermann (Foto) aus Marl, Fachanwalt für Medizinrecht und Spezialist im Arzthaftungsrecht.

Am 22. Januar 2004 war der 56-Jährige als Parkettleger in der Kasseler C&A-Filiale beschäftigt. Auf dem Weg zu einer Bauleiterbesprechung habe der Hausdetektiv dem Halterner zugerufen, er möge den Dieb einer Jacke festhalten. Der warf ihm die Jacke vor die Füße, was Helmut Schulte-Südhoff zu Fall brachte. Beim Sturz zog er sich einen Radius-Trümmerbruch des Handgelenks zu.

Trotz ärztlicher Behandlung stellte sich bis heute keine Besserung ein. Der Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers bestätigte sich nicht. Somit sind sämtliche Beeinträchtigungen des Halterners, so Hermann, auf den Vorfall im Kaufhaus zurückzuführen: ständig starke Schmerzen, zeitweise Arbeitsunfähig, Reha-Maßnahmen, Wechsel der Arbeitsstelle mit Einkommensverlust. Weitere Operationen sind unumgänglich. Seine Erwerbsfähigkeit ist um 30 Prozent gemindert.

„Den Gerichtstermin kennen wir gar nicht“, erklärte Rechtsanwalt Jochen Overmeyer von der Rechtsabteilung C&A Mode Düsseldorf. Seine letzte Korrespondenz mit dem Marler Rechtsanwalt sei am 22. Februar 2006 gewesen. Außerdem bestreite der Hausdetektiv den Zuruf „Haltet den Dieb“. Und das bestätigten auch weitere Zeugenaussagen. Zudem habe sich der eigentliche Vorfall (der Sturz) außerhalb des Kaufhaus-Gebäudes ereignet. In jedem Fall warte das Unternehmen „erst mal ab“.

Bei einer Nachfrage beim Landgericht erfuhr Stefan Hermann gestern, „der Postbote konnte die Klageschrift nicht zustellen, da C&A unbekannt verzogen sei“. Jetzt wird die Klage erneut verschickt.

Marler-Zeitung vom 20.10.2006 – Sturz im Krankenhaus

SCHMERZENSGELD-KLAGE NACH STURZ AUF DER TOILETTE

LANDGERICHT: Hüftoperierte Seniorin (81) fordert von Krankenhaus 30.000 Euro

Eine Haftungsfrage mit weitreichenden Konsequenzen für alte Patienten und Krankenhäuser gleichermaßen liegt derzeit dem Landgericht Essen zur Entscheidung vor. Eine Seniorin (81) aus Marl hat das Krankenhaus, in dem sie dort nach einer Hüftoperation auf der Toilette gestürzt ist, auf Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro verklagt.

„Ärzten und Pflegepersonal war bekannt, dass meine Mandantin stark gangunsicher war“, nimmt Stefan Hermann (Marl), Patienten-Anwalt und einziger Fachanwalt für Medizinrecht im Kreis, das Krankenhaus in die Pflicht. „Nach aktueller Rechtssprechung gehört es zu den Aufgaben des Krankenhauses, selbständige Gehversuche von gangunsicheren Patienten zu unterbinden.“

Dabei ist die Frage, ob und in welchem Maße Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen beobachtet und gesichert werden müssen, derzeit durchaus umstritten.

So weisen Krankenhäuser – wie im vorliegenden Fall – darauf hin, dass nicht jeder gangunsichere Patient geschützt werden könne, weil es hierfür schlichtweg an Personal mangele. Die Versicherung der beklagten Klinik macht zudem geltend, dass sich der Sturz nicht auf dem Gang, sondern im Toilettenraum ereignet habe. Ein Bereich, in dem sich viele Patienten aus Schamgefühl jedwede Hilfestellung oder Aufsicht wie etwa eine Sitzwache verbitten würden.

Für Patienten-Anwalt Hermann ist dies keine Entschuldigung. „Zur Gangunsicherheit und dem hohen Alter kamen noch Beschwerden nach der Operation hinzu. Einer hüftoperierten Patientin wie meiner Mandantin kann keine normale Toilette angeboten werden. Vielmehr muss auf die Verwendung einer Bettpfanne oder eines Toilettenstuhls mit angepasster Höhe zurück gegriffen werden.“

Als Folge des Sturzes zog sich die 81-Jährige mehrere Brüche zu, musste in einem anderen Krankenhaus erneut operiert werden und gilt derzeit als Schwerstpflegefall.

Rechtsanwalt Hermann hat Prozesskostenhilfe (PKH) für seine Mandantin beantragt. Die Entscheidung des Gerichtes dazu steht noch aus. PKH wird im Vorfeld eines Verfahrens in der Regel dann gewährt, wenn eine überwiegende Aussicht auf Erfolg der Klage genommen wird.

Marler Zeitung vom 08.07.2006 - Patient nach OP gesund - Stadt muss zahlen

ie Operation hat sehr gut geklappt. Der Patient ist wieder beschwerdefrei und dennoch muss die Klinik Schmerzensgeld zahlen.

Dies ist das Ergebnis eines Prozesses vor dem Oberlandesgericht Hamm, der jetzt mit einem Vergleich beendet wurde. Weil ein 41-jähriger Marler vor einer Operation der Paracelsus Klinik nicht ausreichend aufgeklärt worden ist, muss die Stadt Marl dem Kläger nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 7500 Euro bezahlen.

Kläger-Anwalt Stefan Hermann berichtet: „Mein Mandant brach sich im März 2003 beim Skifahren in Österreich an seinem letzten Urlaubstag das Schlüsselbein. Er wurde mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen. Dort wurde ihm ein Rucksackverband angelegt. Des weiteren wurde ihm geraten, sich nach seiner Rückkehr nach Marl bei einem Arzt vorzustellen.“

Der 41-Jährige befolgte den Rat und suchte die Paracelsus-Klinik auf. Hermann: „Dort wurde ihm gesagt, er müsse operiert werden.“ Dem Patienten wurde zur Fixierung des Schlüsselbeins eine Platte eingesetzt, die später wieder herausgenommen wurde. Zwei Operationen, die nach Feststellung des Landgerichts Essen nicht nötig gewesen wären. Das Tragen des Rucksackverbandes für etwa vier Wochen hätte durchaus ausgereicht. Das Landgericht gab der Klage statt. Die Stadt legte Berufung gegen das Urteil ein.

Nach Anhören des behandelnden Arztes und eines Sachverständigen kamen auch die Hammer Richter zum Ergebnis, „dass die Aufklärung des Patienten fehlerhaft unterblieben ist“, berichtet Anwalt Stefan Hermann. Sein Fazit: „Das Essener Urteil und der daraus resultierende Vergleich in Hamm stärkt die Rechte der Patienten bereits in einem frühen Stadium.“

AZ: 1 O 43/04 (LG Essen)
AZ: 3 U 17/06 (OLG Hamm)

WAZ Marl vom 06.07.2008 - Operation war nicht nötig - Marler erhält deshalb von der Stadt 7.500 EURO

Eigentlich war die ärztliche Behandlung durch die Marler Paracelsus Klinik erfolgreich. Und trotzdem hatte es eine Panne gegeben, für die der Patient schließlich ein Schmerzensgeld erhielt.

An seinem letzten Urlaubstag in Österreich, im März 2003, war der Marler gestürzt und hatte sich das Schlüsselbein auf der rechten Seite gebrochen. In Österreich wurde er mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen, dort erhielt er einen so genannten Rucksackverband. Außerdem wurde ihm geraten, sich am nächsten Tag zu Haus sofort bei seinem Arzt vorzustellen.

Am Samstag kam der Marler zu Hause an, am Sonntag wandte er sich an die Paracelsus-Klinik. Dort wurde er kurz untersucht und mit dem Hinweis entlassen, er müsse operiert werden. Vier Tage später wurde ihm eine Platte zur Fixierung des Schlüsselbeins eingebracht. Diese musste später wieder herausgenommen werden. Insgesamt war die Behandlung erfolgreich, der Marler ist weitestgehend beschwerdefrei.

Allerdings stellte sich heraus, dass das Tragen des Rucksackverbandes für etwa vier Wochen ausgereicht hätte, um das Schlüsselbein zusammen wachsen zu lassen. Die beiden Operationen wären also gar nicht nötig gewesen.

Deshalb verklagte der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann, spezialisiert auf das Arzthaftungsrecht, die Stadt Marl als Träger der Klinik auf 8000 Euro. Schmerzensgeld. Dem gab das Landgericht Essen statt. Auch das Oberlandesgericht Hamm meinte, die Aufklärung sei fehlerhaft gewesen, deshalb müsse ein Schmerzensgeld gezahlt werden. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich in Höhe von 7500 Euro.

 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

Bebelstrasse 13
45770 Marl
Telefon: 02365 / 20 71 6 - 0
post@rechtsanwalt-hermann.de

Patientenanwälte Schmerzensgeld Verdienstausfall immaterieller Vorbehalt Haushaltsführungsschaden Beerdigungskosten

Patientenanwältin
Sabrina DIEHL
Fachanwältin für Medizinrecht
- Schmerzensgeld -

Rechtsanwältin Patientenanwältin Sabrina Diehl Schmerzensgeld nach Ärztepfusch Behandlungsfehler

mrl-mr 2013-05-22 wid-156 drtm-bns 2013-05-22